Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

 icon-phone-white  (03744) 3681-0     |     icon-mail-white  

zum Inhalt
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Lärmkartierung - Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung 2024 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Rodewisch

 

Begründet durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie die §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für Gemeinden die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Demnach müssen unter anderem Anrainergemeinden von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr die Geräuschbelastung in Lärmkarten darstellen und die Zahl der betroffenen Anwohner ermitteln. Im Turnus von fünf Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Die letzte Lärmkartierung wurde 2022 erstellt. Eine interaktive Karte mit den Ergebnissen kann über die Homepage vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html aufgerufen werden. 

 

Die Lärmkartierung wurde in Rodewisch für den Bereich B 94 vom Ortseingang aus Richtung Lengenfeld bis zur Kreuzung mit der B 169 und der K 7820 (Lindenstraße) durchgeführt. Danach befinden sich an der B 94 (Lengenfelder Straße) mehrere Bereiche mit den höchsten Belastungen (Hot-Spots), insbesondere im Bereich an der Anbindung der B 169 „Göltzschtalumfahrung“ zwischen der Lengenfelder Straße 16 und 40. 

 

Als Ergebnis der Kartierung ist die Stadt Rodewisch in weiterer Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes nach § 47 d BImSchG verpflichtet. Dieser hat die Verringerung bzw. Vermeidung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zum Ziel. Dabei wird durch den Bau der Göltzschtalumgehung künftig von einem reduzierten Verkehrsaufkommen im betroffenen Bereich und damit von einer Verminderung der aktuellen Lärmbelastung ausgegangen.

Der Lärmaktionsplan lag in der Zeit vom 31.05.2024 bis 30.06.2024 in der Stadtverwaltung öffentlich aus. 

 

Der Technische Ausschuss der Stadt Rodewisch hat mit Beschluss Nr. TA/24/2024 in seiner Sitzung am 22.07.2024 auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses Nr. SR/38/2024 des Stadtrates vom 20.06.2024 den verkürzten Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen 2024 basierend auf der Lärmkartierung 2022 beschlossen.

 

Lärmaktionsplan 2024